Wo kann ich wieder in die Kirche eintreten?
Sie können in jeder Pfarre wieder eintreten, es muss nicht Ihre Wohnpfarre sein.
Welche Unterlagen brauche ich?
Zum Wiedereintrittsgespräch nehmen Sie bitte Ihren Taufschein und den Austrittsvermerk mit.
Wenn Sie verheiratet sind, bitte auch Ihren Trauschein.
Wie hoch wird mein Beitrag sein?
Sie müssen für die Zeit Ihres Austritts keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie in Zukunft bezahlen müssen, verwenden Sie bitte den anonymen Kirchenbeitragsrechner.
Bitte beachten Sie aber, dass der Pfarrer und die Pfarrkanzlei keinen Einblick und keine Einfluss auf Ihre Beitragszahlungen haben. Sie sind auch nicht in der Lage, mit Ihnen bestimmte Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Dafür ist ausschließlich die Kirchenbeitragsstelle zuständig (Kontakt & Adresse für Wien).